Sie sollten jeden Versicherungsfall unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen.
Außerdem sind Sie verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Bei der Schilderung des Schadensherganges haben Sie den Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß zu unterrichten.
Beachten Sie auch, dass gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben ist.
Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess kommen sollte, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Kontakt
Manfred Berger Bergstr. 13 a 06188 Landsberg mehr...