Die Gliedertaxe
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Die Gliedertaxe ist eine Tabelle zur Bemessung der Invalidität.
Für den Fall des vollständigen Verlustes oder vollständigen Funktionsausfalls bestimmter
Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile werden hier feste Invaliditätsgrade festgelegt.
Beispiel Gliedertaxe:
Wird ein Körperteil nur teilweise gestört, wird nur der Grad der Störung berücksichtigt. Das heißt, ist ein Bein zu 30 Prozent in seiner Bewegung eingeschränkt, rechnet man 70 Prozent für den totalen Verlust mal 30 Prozent geteilt durch 100 - gleich 21 Prozent. Sind mehere Körperteile betroffen, wird die Gesamtsumme gerechnet. Jedoch nur bis zu einem maximalen Invalidiätsgrad von 100 Prozent. |
