Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
Die Invalidtätsleistung wird entsprechend dem festgestellten unfallbedingten Invaliditätsgrad geleistet.
Haben schwerwiegende Krankheiten oder Gebrechen bei durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung mitgewirkt und ist dieser Anteil weniger
als der vertraglich vereinbarte Prozentsatz, erfolgt keine Minderung des Invaliditätsgrades bzw. der Leistung.
siehe: Unfallversicherung,
Anrechnungszeiten
Einkommensanrechnung
Infektionskrankheiten (z.B. Cholera, Tuberkulose)
Erstattung der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen über GKV-Niveau
Unternehmenssteuerreform 2008
Vorsorgeuntersuchungen
Abhängigkeit von einer dritten Person
Art der Erkrankung
Automatisch mitversicherte Kinder
Basisrente für Selbstständige
Creutzfeld-Jakob-Krankheit
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
Dread-Disease Versicherung
Freizeitversicherung
Heilmittel
Hören
Knochenmarkstransplantation
Knochenmarktransplantation
Krankentransport
Lebertransplantation
Lungentransplantation
Maximale Höhe einer Einzelzahlung
Motoneuronerkrankung
Nachträgliche Beitragsanpassung
Nachversicherungsgarantie bei Gehaltssteigerung
Psychische Störung oder Geisteskrankheit
Satz mit dem nach Gebührenordnung der Ärzte erstattet wird
Schwere Krankheit
Schwere Verbrennung
Sehvermögen
Sprachverlust
Tierseuchenkasse
Treuhänder
Unterversicherungsverzicht
Versicherungsaufsicht
Versorgungsausgleich




