Aufnahme älterer Antragsteller

Aufnahme älterer Antragsteller


Während die Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen berechnet wird, bestimmt in der privaten Krankenversicherung unter anderem das Eintrittsalter des Versicherten den Beitrag.

Das Alter wird hierbei nach der Formel „Kalenderjahr des Versicherungsbeginns minus das Geburtsjahr“ errechnet. Mit der Höhe des Eintrittsalters steigt die Versicherungsprämie.
Je jünger der Versicherte ist, desto günstiger wird der Beitrag, da im vorangeschrittenen Alter mit Alterungsrückstellungen Anwendung finden.

siehe:
Private Krankenversicherung

Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme oder Erhöhung eines Grundkredites
Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie
Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme oder Erhöhung eines Betriebsdarlehens (zugunsten einer Firma)
Rooming In (Eltern-Kind-Mitaufnahme)
Befreiung von der Sachkundeprüfung
Checkliste
Codierungsbestätigung
Mahnverfahren
Nachversicherungsgarantie bei Existenzgründung
Obliegenheiten
Risikoprüfung
Rooming in
Versichert ab Alter
Versicherungsantrag
Widerrufsrecht

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