Pferdehalter: Reitbeteiligung schützt nicht vor Haftung
FamilieAuch eine Reitbeteiligung schützt Halter eines Pferdes nicht per se davor, Schmerzensgeld erbringen zu müssen, wenn Schadensersatz durch andere Mitglieder dieser Reitbeteiligung geltend gemacht wird. Das geht aus einem Grundurteil des Landgerichtes München hervor.