28.09.2026

„Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – ist eine bekannte Faustregel für Winterreifen. Eine gesetzliche Frist steckt dahinter allerdings nicht. In Deutschland gilt vielmehr eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte dürfen Autos nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden. W